1. Eine erst zu einem späten Zeitpunkt in dem einem Entschädigungsverfahren wegen überlanger Verfahrensdauer vorausgegangenen Ausgangsverfahren erhobene Verzögerungsrüge ist nur dann unwirksam, wenn sie sich als rechtsmissbräuchlich erweist.
BSG: Entschädigungsanspruch für Beigeladene wegen überlanger Verfahrensdauer
von Hamelneinfachonline | Jun 28, 2021 | Uncategorized
Neueste Kommentare