Anwendung des Gesetzes zur Verlängerung des erhöhten Lohnsteuereinbehalts in der Seeschifffahrt

Mit dem Gesetz zur Verlängerung des erhöhten Lohnsteuereinbehalts in der Seeschifffahrt vom 12. Mai 2021 (BGBl. I S. 989) wurde der 100 %-ige Lohnsteuereinbehalt um 72 Monate verlängert. Das Gesetz findet nach der Genehmigung durch die Europäische Kommission vom 22. Juni 2021 erstmals für den Lohnzahlungszeitraum Juni 2021 Anwendung.