Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 22. Juni 2021 (III C 2 – S 7105/20/10001 :001) zu den Auswirkungen der Anordnungen der vorläufigen Eigenverwaltung unter Bestellung eines vorläufigen Sachwalters und Erlass einer Anordnung i. S. v. § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 InsO auf eine umsatzsteuerliche Organschaft Stellung genommen.