Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 9. Juni 2021 (III C 2 – S 7110/19/10001 :002) zur umsatzsteuerrechtlichen Beurteilung von steuerbefreiten Dienstleistungskommissionen im Zusammenhang mit Eintrittskarten zu kulturellen Veranstaltungen unter Berücksichtigung des BFH-Urteils vom 25. April 2018, XI R 16/16 Stellung genommen und den Umsatzsteuer-Anwendungserlass geändert.