1. NV: Eine einheitliche Erstausbildung i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG scheitert nicht daran, dass nur der erste nicht hingegen der zweite Ausbildungsabschnitt öffentlich-rechtlich geordnet ist.
BFH: Mehraktige Ausbildung im Kindergeldrecht; Öffentlich-rechtlich geordneter Ausbildungsgang; Zäsur
von Hamelneinfachonline | Jun 10, 2021 | Uncategorized
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