Das FG Köln hat mit Urteil vom 25.02.2021 (10 K 1622/18) entschieden, dass gemeinnützige Musikvereine, die nicht nur untergeordnet ausbilden, auch für gezahlte Mitgliedsbeiträge Spendenbescheinigungen ausstellen dürfen.
FG Köln: Mitgliedsbeiträge an ausbildende Musikvereine sind bei der Einkommensteuer absetzbar
von Hamelneinfachonline | Mai 28, 2021 | Uncategorized
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