NV: Eine analoge Anwendung der Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 13 AO in Fällen einer Festsetzung von zu erstattender Steuern kommt während des Konkurs– bzw. Insolvenzverfahrens nicht in Betracht.
BFH zur Unterbrechung der Festsetzungsverjährung und zur Ablaufhemmung in Insolvenzfällen
von Hamelneinfachonline | Apr. 8, 2021 | Uncategorized
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