Die Finanzverwaltung hat mit koordinierten Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder vom 19. März 2021 zur Berücksichtigung der Instandhaltungsrückstellung bei der Grunderwerbsteuer unter Einbeziehung des BFH-Urteils vom 16. September 2020 – II R 49/17 Stellung genommen.
BMF zur Berücksichtigung der Instandhaltungsrückstellung bei der Grunderwerbsteuer
von Hamelneinfachonline | Apr 1, 2021 | Uncategorized
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