Container, die nicht auf einem eigenen Fundament ruhen, sind bewertungsrechtlich kein Gebäude, wenn sie lediglich für eine vorübergehende Nutzung aufgestellt sind und nach Wegfall des nur zeitweise bestehenden Raumbedarfs wieder entfernt werden sollen.
BFH: Zur temporären Nutzung aufgestellte Container sind bewertungsrechtlich kein Gebäude
von Hamelneinfachonline | Apr 1, 2021 | Uncategorized
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