NV: Das den Beteiligten mittels Empfangsbekenntnis am 10.01.2020 zugestellte Urteil des Senats vom 19.06.2019 – I R 32/17 ist unwirksam; es wird jedenfalls klarstellend aufgehoben.
BFH: Unwirksamkeit eines Urteils wegen eines unheilbaren Verfahrensmangels
von Hamelneinfachonline | März 26, 2021 | Uncategorized
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