Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 11. Februar 2021 (IV B 6 – S 1315/19/10030 :032) eine vorläufige Staatenaustauschliste im Sinne des § 1 Absatz 1 FKAustG für den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen zum 30. September 2021 bekannt gemacht.
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