Die Finanzverwaltung hat mit gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder vom 4. Februar 2021 zu den Auswirkungen des BFH-Urteils vom 11. März 2015, I R 10/14, BStBl II S. 1049 betreffend die Kürzung des Gewinns aus Gewerbebetrieb um den Hinzurechnungsbetrag nach § 10 Abs. 1 Satz 1 AStG Stellung genommen.