Mit BMF-Schreiben vom 2. Februar 2021 ( III C 3 – S 7492/19/10001 :003) wird die Liste der amtlichen Beschaffungsstellen nach dem Stand vom 1. Januar 2021 bekannt gegeben.
BMF: Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut
von Hamelneinfachonline | Feb 3, 2021 | Uncategorized
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