Das FG Münster hat mit Urteil vom 10. Dezember 2020 (3 K 420/20 Erb) entschieden, dass die Erbschaftsteuerbefreiung auch dann entfällt, wenn der Erbe das Familienheim innerhalb von zehn Jahren veräußert und er auf ärztlichen Rat hin aufgrund einer Depressionserkrankung auszieht.