Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 21. Januar 2021 (IV A 3 – S 0229/20/10003 :011) zur Neufassung des Anwendungsschreibens zur Mitteilungsverordnung aufgrund der mit der „Dritten“ und der Vierten Verordnung zur Änderung der Mitteilungsverordnung in Kraft tretenden Rechtsänderungen Stellung genommen.