Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 20. Januar 2021 (IV A 3 – S 0062/20/10004 :001) den Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) zu folgenden Bestimmungen der AO geändert: §§ 30, 31a, 80, 80a, 89, 90, 122, 138, 149, 154, 162, 165, 169, 170, 201, 204, 233a, 234, 235, 251, 351, 357, 364
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