1. NV: Ein Urteil ist verfahrensfehlerhaft ergangen, wenn das Gericht bei der Formulierung der Anträge für den in der mündlichen Verhandlung nicht vertretenen Kläger dessen Klageziel nicht vollständig erfasst, aber in den Gründen über den so formulierten Klageantrag hinausgeht.
BFH zur Auslegung des Klagebegehrens bei mündlicher Verhandlung in Abwesenheit der Klägerin
von Hamelneinfachonline | Jan 22, 2021 | Uncategorized
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