Beim rechtsgeschäftlichen Erwerb von Teileigentum ist der vereinbarte Kaufpreis als Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer nicht um die anteilige Instandhaltungsrückstellung zu mindern.
BFH: Berücksichtigung der Instandhaltungsrückstellung bei der Grunderwerbsteuer
von Hamelneinfachonline | Jan 22, 2021 | Uncategorized
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