Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 14. Januar 2021 (IV C 1 – S 2296-c/20/10004 :006) Einzelfragen zur Anwendung der Regelung über die Steuerermäßigung nach § 35c EStG und der Verordnung zur Bestimmung von Mindestanforderungen für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden nach § 35c EStG (Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung – ESanMV) erläutert.