1. Der Begriff der „Verpachtung“ in § 4 Abs. 4 KStG setzt eine entgeltliche Überlassung von Einrichtungen, Anlagen oder Rechten voraus.
BFH: Verpachtungsbetrieb gewerblicher Art: wirtschaftliche Betrachtungsweise
von Hamelneinfachonline | Jan 15, 2021 | Uncategorized
Neueste Kommentare