NV: Einwendungen gegen die Verfassungsmäßigkeit der Höhe des Säumniszuschlags sind nicht im Erlassverfahren, sondern im Verfahren gegen einen Abrechnungsbescheid geltend zu machen.
BFH: Erlass von Säumniszuschlägen aufgrund verfassungsrechtlicher Einwendungen gegen die Höhe des Säumniszuschlags
von Hamelneinfachonline | Jan. 10, 2021 | Uncategorized
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