Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 30. Dezember 2020 (IV A 3 – S 0284/20/10006 :003) zur Bekanntgabe eines Steuerverwaltungsaktes an sowie Vollstreckung gegen eine Gesellschaft in der Rechtsform einer Britischen Limited mit Verwaltungssitz (Ort der Geschäftsleitung) im Inland sowie deren Rechtsnachfolger nach dem 31. Dezember 2020 Stellung genommen.