Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 21. Dezember 2020 (IV A 3 – S 0261/20/10001 :010) angesichts der durch die Corona-Pandemie verursachten Ausnahmesituation die Ende Februar 2021 ablaufende Erklärungsfrist für das Kalenderjahr 2019 für Steuererklärungen, die durch Angehörige der steuerberatenden Berufe erstellt werden, allgemein bis zum 31. März 2021 verlängert.
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