Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 8. Dezember 2020 (IV C 6 – S 2133/19/10002 :013) Vereinfachung- und Anwendungsregeln für die bilanzsteuerrechtliche Beurteilung vereinnahmter und verausgabter Pfandgelder bekannt gegeben.
Neueste Beiträge
- BFH: Keine Anwendung von § 129 AO auf die maschinelle Gewährung und Rückforderung von Altersvorsorgezulagen nach § 90 Abs. 1 bis 3 EStG
- BFH zur Auslegung des Klagebegehrens bei mündlicher Verhandlung in Abwesenheit der Klägerin
- BFH: Erfordernis und Glaubhaftmachung einer ladungsfähigen Anschrift
- BFH: Organschaft und vororganschaftliche Rücklagen
- BFH: Berücksichtigung der Instandhaltungsrückstellung bei der Grunderwerbsteuer
Neueste Kommentare