Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 3. Dezember 2020 (IV B 5 – S 1341/19/10018 :001) Regelungen für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen in Bezug auf Mitwirkungspflichten sowie die Schätzung von Besteuerungsgrundlagen und Zuschlägen bekannt gegeben.