Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 3. Dezember 2020 (IV B 5 – S 1341/19/10018 :001) Regelungen für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen in Bezug auf Mitwirkungspflichten sowie die Schätzung von Besteuerungsgrundlagen und Zuschlägen bekannt gegeben.
BMF: Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen in Bezug auf Mitwirkungspflichten sowie Schätzung von Besteuerungsgrundlagen und Zuschlägen
von Hamelneinfachonline | Dez 6, 2020 | Uncategorized
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