Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 3. Dezember 2020 (IV C 5 – S 2353/19/10010 :002) die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsdienstreisen ab 1. Januar 2021 bekannt gemacht.