NV: Im Revisionsverfahren wird zu entscheiden sein, ob sich Zweifel an der Vereinbarkeit der nach der Abgabenordnung gemäß § 238 Abs. 1 Satz 1 AO festzusetzenden Zinsen mit Art. 3 Abs. 1 und Art. 20 Abs. 3 GG auch auf Säumniszuschläge gemäß § 240 Abs. 1 Satz 1 AO übertragen lassen.
BFH: Zweifel an der Vereinbarkeit der Festsetzung von Säumniszuschlägen gemäß § 240 Abs. 1 Satz 1 AO mit dem Grundgesetz
von Hamelneinfachonline | Dez 4, 2020 | Uncategorized
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