Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schrteiben vom 11. November 2020 (IV C 1 – S 2401/19/10003 :001) das BMF-Schreiben vom 15. Dezember 2017 (BStBl 2018 I S. 13) zur Ausstellung von Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge nach § 45a Abs. 2 und 3 EStG geändert.
Neueste Beiträge
- FG Köln: "Vermietung" von virtuellem Land in einem Online-Spiel ist umsatzsteuerpflichtig
- BGH: Geschäftsmäßige Hilfe in Steuersachen einer Limited Liability Partnership (LLP) mit Hauptsitz in London
- BGH: Corona-Sorforthilfe nicht pfändbar
- BMF: Siebtes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen verkündet
- BFH: Abgrenzung von Vermittlung und Eigenhandel bei mehrdeutiger Erklärung; Rechtsfolge der sog. Ladenrechtsprechung
Neueste Kommentare