Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 30. November 2020 (III C 2 – S 7419/19/10001 :001) zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Reiseleistungen unter Berücksichtigung der BFH-Urteile vom 21. November 2013, V R 11/11, vom 20. März 2014, V R 25/11, und vom 13. Dezember 2017, XI R 4/16 Stellung genommen.
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