Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 23. November 2020 (III C 1 – S 7068/19/10002 :002) die Liste der Goldmünzen, die für das Jahr 2021 die Kriterien des Artikels 344 Absatz 1 Nummer 2 MwStSystRL erfüllen und von der Europäischen Kommission am 12. November 2020 im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. EU 2020 Nr. C 381, S. 5) veröffentlicht wurde, bekannt gegeben.
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