Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 18. November 2020 (IV C 2 – S 2743/18/10002 :001) zur Einkommenserhöhung durch eine verdeckte Einlage bei Nichtberücksichtigung einer verdeckten Gewinnausschüttung unter Berücksichtigung des BFH-Urteils vom 13. Juni 2018, I R 94/15 Stellung genommen.