Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 17. November 2020 (IV C 1 – S 1980-1/19/10082 :006) zur Einbeziehung von Verlusten und Gewinnen aus Options- und Termingeschäften in die Aktiengewinnberechnung nach § 8 InvStG 2004 Stellung genommen.
BMF: Einbeziehung von Verlusten und Gewinnen aus Options- und Termingeschäften in die Aktiengewinnberechnung nach § 8 InvStG 2004
von Hamelneinfachonline | Nov 18, 2020 | Uncategorized
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