Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 6. November 2020 – III C 3 – S 7198/20/10002 :003 (2020/1099298) – zur Umsatzbesteuerung der Verpachtung an Pauschallandwirte unter Berücksichtigung des BFH-Urteils vom 1. März 2018, V R 35/17 Stellung genommen und den Umsatzsteuer-Anwendungserlass geändert.
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