Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 9. November 2020 (IV C 3 – S 2257-b/19/10005 :002) das amtlich vorgeschriebene Vordruckmuster für die Mitteilung über steuerpflichtige Leistungen aus einem Altersvorsorgevertrag oder aus einer betrieblichen Altersversorgung ab dem Kalenderjahr 2020 bekannt gegeben.