1. Musste das Jobcenter wegen unterlassener oder verzögerter Kindergeldzahlungen an den Kindergeldberechtigten höhere Leistungen erbringen, kann es gemäß § 74 Abs. 2 EStG i.V.m. § 104 SGB X einen Erstattungsanspruch gegen die Familienkasse haben und können die Kindergeldansprüche des Berechtigten gemäß § 74 Abs. 2 EStG i.V.m. § 107 SGB X als erfüllt gelten und gemäß § 47 AO erloschen sein.
BFH: Erlöschen der Kindergeldansprüche infolge von Sozialleistungen und Erstattungsansprüchen des Jobcenters
von Hamelneinfachonline | Okt. 20, 2022 | Uncategorized
Neueste Kommentare