Das FG Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 14. August 2019 (3 K 3137/19) entschieden, dass die „Arbeitshilfe zur Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück“ des BMF ein geeignetes Hilfsmittel ist, um den Kaufpreis beim Grundstückserwerb sachgerecht aufzuteilen. Dieser Entscheidung kommt eine nicht unerhebliche Bedeutung zu, weil es zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für Absetzungen für Abnutzung von Gebäuden nach § 7 Abs. 4 bis 5a EStG erforderlich ist, den Gesamtkaufpreis für ein bebautes Grundstück auf das Gebäude, das der Abnutzung unterliegt, sowie den nicht abnutzbaren Grund und Boden aufzuteilen.