Mit Vorlagebeschluss vom 20. August 2020 (2 K 99/20 (1)) hat das FG Bremen das Verfahren bezüglich des Ausschlusses des Kindergeldanspruchs für nicht erwerbstätige EU-Bürger für die ersten drei Monate ihres inländischen Aufenthalts ausgesetzt und dem EuGH ein Vorabentscheidungsersuchen vorgelegt.