Mit Vorlagebeschluss vom 20. August 2020 (2 K 99/20 (1)) hat das FG Bremen das Verfahren bezüglich des Ausschlusses des Kindergeldanspruchs für nicht erwerbstätige EU-Bürger für die ersten drei Monate ihres inländischen Aufenthalts ausgesetzt und dem EuGH ein Vorabentscheidungsersuchen vorgelegt.
FG Bremen: EuGH-Vorlage zum Ausschluss des Kindergeldanspruchs für nicht erwerbstätige EU-Bürger für die ersten drei Monate ihres inländischen Aufenthalts
von Hamelneinfachonline | Okt. 4, 2020 | Uncategorized | 0 Kommentare
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