NV: Das FG entscheidet unter Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten, wenn es seine Entscheidung maßgeblich auf in den Akten befindliche Unterlagen stützt, diese Unterlagen die durch das FG gezogenen Schlussfolgerungen aber nicht stützen (vgl. BFH-Beschluss vom 17.07.2019 – II B 30, 32–34, 38/18, BFHE 265, 5, BStBl II 2019, 620).
Neueste Beiträge
- BFH: Vorsteuerabzug bei geänderter Verwendungsabsicht für ein noch zu erstellendes gemischt genutztes Gebäude
- BFH: Zeitpunkt des Bestehens ernstlicher Zweifel bei Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts durch ein Sachverständigengutachten
- BFH: Berechtigtes Interesse als Sachurteilsvoraussetzung der isolierten Anfechtungsklage
- BFH: Verlust aus der Veräußerung von Aktien
- BFH: Einheit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten
Neueste Kommentare