NV: Ein sich aus dem Unionsrecht entsprechend dem EuGH-Urteil Reemtsma Cigarettenfabriken (EU:C:2007:167, HFR 2007, 515) ergebender Direktanspruch setzt voraus, dass der Rechnungsaussteller eine Leistung an den Rechnungsempfänger erbracht hat (BFH-Urteil vom 22.08.2019 – V R 50/16, BFHE 266, 395). Gegenteiliges ist der EuGH-Rechtsprechung zum Vorsteuerabzug bei Anzahlungen nicht zu entnehmen.
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