NV: Das FG verstößt gemäß § 119 Nr. 6 FGO gegen seine Begründungspflicht, wenn es einen vom Kläger geltend gemachten Anspruch auf Betriebsausgabenabzug, der auf einem selbständigen Sachverhaltskomplex beruht, zwar im Tatbestand des Urteils darstellt, in den Entscheidungsgründen aber unberücksichtigt lässt.