1. NV: Bei der Beurteilung der Selbständigkeit sind die einzelnen Merkmale, die für und gegen die Selbständigkeit i.S. von § 2 Abs. 2 Nr. 1 UStG sprechen, unter Berücksichtigung des Gesamtbildes der Verhältnisse im jeweiligen Einzelfall gegeneinander abzuwägen (ständige Rechtsprechung des BFH). Entscheidend dabei ist die sozial- und versicherungsrechtliche Einordnung, nicht aber, ob sich der Vergütungsschuldner seiner Stellung als Arbeitgeber entziehen will.
Neueste Beiträge
- BFH: Darlegung von Zulassungsgründen in einer Beschwerde gegen ein FG-Urteil, in dem festgestellt wird, dass ein Gerichtsbescheid als Urteil wirkt
- BFH: Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags bei einem Solarpark
- BFH: Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Zweckbetriebe von Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen
- BFH: Wegfall gewerbesteuerlicher Fehlbeträge bei Abspaltung
- BFH: Kindergeldrechtliche Berücksichtigung eines Kindes, das wegen einer Erkrankung keine Berufsausbildung beginnen kann
Neueste Kommentare