Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 25. Juni 2020 (IV B 3 – S 1301-BEL/20/10002 :001) die Konsultationsvereinbarung zwischen den zuständigen Behörden Deutschlands und Belgiens zur Verlängerung der Konsultationsvereinbarung vom 6. Mai 2020 zur Situation grenzüberschreitend tätiger Arbeitnehmer*innen, die im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie ihre Tätigkeit im Homeoffice ausüben, bekannt gegeben.