Mit Urteil vom 6. Mai 2020 (2 K 1851/18) hat das FG Rheinland-Pfalz der Klage eines Vaters auf Gewährung von Kindergeld für seinen erwachsenen behinderten Sohn stattgegeben und entschieden, dass das Gericht die Erwerbsfähigkeit des Kindes anhand der vom Kläger vorgelegten Berichte und Stellungnahmen der behandelnden Ärzte beurteilen kann, wenn diese Gutachten im Gegensatz zu denen der Familienkasse bzw. der Reha/SB-Stelle der Agentur für Arbeit schlüssig bzw. nachvollziehbar sind.
FG Rheinland-Pfalz: Kindergeld für ein erwachsenes behindertes Kind
von Hamelneinfachonline | Jun 5, 2020 | Uncategorized | 0 Kommentare
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