In der durch die SARS-CoV-2-Pandemie ausgelösten Ausnahmesituation werden kraftfahrzeugsteuerlich begünstigte Fahrzeuge beispielsweise im Notfall oder zur Hilfeleistung für andere als ausschließlich die begünstigten Zwecke verwendet. Das Gesetz ermächtigt das Bundesministerium der Finanzen, Rechtsverordnungen zu erlassen über die Abgrenzung der Steuerpflicht, um Unbilligkeiten in Härtefällen zu beseitigen, und über die von den Steuerpflichtigen im Besteuerungsverfahren zu erfüllenden Pflichten.