Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 26. Mai 2020 (IV B 3 – S 1301-BEL/20/10002 :001) die Konsultationsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien vom 6. Mai 2020 bezüglich der Entlastung der grenzüberschreitend tätigen Arbeitnehmer*innen im Hinblick auf die Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19 Pandemie bis 30. Juni 2020 verlängert.
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