Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 27. Mai 2020 – III C 4 – S 6400/19/10001 :006 – eine Auslegungshilfe zur Bestimmung des Versicherungsnehmers bei insbesondere in englischer Sprache abgefassten Versicherungsverträgen bekannt gegeben.
BMF: Auslegungshilfe zur Bestimmung des Versicherungsnehmers bei insbesondere in englischer Sprache abgefassten Versicherungsverträgen
von Hamelneinfachonline | Jun 3, 2020 | Uncategorized | 0 Kommentare
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