1. Kann der beglaubigten Abschrift eines Urteils nicht entnommen werden, ob die erkennenden Richter die Urschrift des Urteils unterschrieben haben, ist die Urteilszustellung unwirksam.
BFH: Zustellung finanzgerichtlicher Urteile – Abziehbarkeit vergeblicher Rechtsverfolgungskosten als Nachlassverbindlichkeit
von Hamelneinfachonline | Mai 25, 2020 | Uncategorized | 0 Kommentare
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