Eine Schätzung des nicht abziehbaren Teils der Vorsteuer unter Verwendung eines selektiven Personalschlüssels ist nicht als sachgerechte Schätzung anzusehen; es besteht daher kein Vorrang gegenüber einer Schätzung anhand des Verhältnisses der gesamten steuerfreien zu den steuerpflichtigen Umsätzen.
Neueste Beiträge
- FG Münster: Umfang des Zweckbetriebs einer gemeinnützigen Krankenhaus-GmbH
- BMF: Pauschbetrag für Menschen mit Behinderung
- BGH: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei auf dem Postweg verloren gegangenem Schriftsatz
- BMF zur Nutzungsdauer von Computern und Software
- BFH: Darlegung von Zulassungsgründen in einer Beschwerde gegen ein FG-Urteil, in dem festgestellt wird, dass ein Gerichtsbescheid als Urteil wirkt
Neueste Kommentare