Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 6. Februar 2020 (III C 3 -S 7156/19/10002 :001) zur Steuerbefreiung für Beförderungsleistungen im Rahmen der grenzüberschreitenden Güterbeförderung unter Berücksichtigung des EuGH-Urteils vom 29. Juni 2017, C-288/16, L.C. Stellung genommen und den Umsatzsteuer-Anwendungserlass geändert.