a) Zum Vorliegen eines stillschweigend gestellten Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 8. März 2022 – VIII ZB 96/20, NJW-RR 2022, 644 Rn. 30 mwN).
BGH: Stillschweigend gestellter Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Erfassung des Beginns der Sendezeit und der Übertragungszeit bei der Versendung per Telefax
von Hamelneinfachonline | Mai 11, 2023 | Uncategorized
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